Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkauf oder Beleihung einer Versicherung zur Deckung von Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit eines Rückkaufs einer Versicherung zur Deckung von Verfahrenskosten; Einsetzung einer Versicherung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
PKH-Verfahren - Lebensversicherung - Einsatz zur Prozessfinanzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3
Einsatz einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung zur Deckung der Verfahrenskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 09.11.2005 - 8 F 472/05
- OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 628
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Unabhängig von der Frage, unter welchen Voraussetzungen auch die Verwertung einer für die Altersversorgung vorgesehenen Lebensversicherungen zumutbar ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917, 1918), kann der Antragsteller die für ihn abgeschlossenen Versicherungen nicht für die Prozesskosten einsetzen, weil er lediglich versicherte Person, der Arbeitgeber hingegen Versicherungsnehmer ist. - OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03
Einsatz des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung für die Prozesskosten
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Lebensversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen können zu dem nach § 115 Abs. 2 1. Halbsatz ZPO einzusetzenden Vermögen zählen, soweit der Partei der Rückkauf, ein Verkauf oder die Beleihung der Versicherung rechtlich möglich und dies zumutbar ist (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 562; OLG Köln, FamRZ 2004, 382 ; KG, FamRZ 2003, 1394 f; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 598 ). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01
PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Dabei wird der Begriff der Zumutbarkeit durch die in § 115 Abs. 2 2. Halbsatz ZPO enthaltene Verweisung auf § 90 SGB XII dahingehend konkretisiert, dass der Vermögenseinsatz bei nicht zweckgebundenem Vermögen zumutbar ist, soweit die Schongrenze nach § 90 SGB XII überschritten ist (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38-40 zu der gleich lautenden Vorschrift des früher geltenden § 88 BSHG ).
- OLG Stuttgart, 30.09.1998 - 18 WF 283/98
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Lebensversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen können zu dem nach § 115 Abs. 2 1. Halbsatz ZPO einzusetzenden Vermögen zählen, soweit der Partei der Rückkauf, ein Verkauf oder die Beleihung der Versicherung rechtlich möglich und dies zumutbar ist (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 562; OLG Köln, FamRZ 2004, 382 ; KG, FamRZ 2003, 1394 f; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 598 ). - OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 5 WF 190/04
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Ehescheidungsantrag: Zumutbarkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Lebensversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen können zu dem nach § 115 Abs. 2 1. Halbsatz ZPO einzusetzenden Vermögen zählen, soweit der Partei der Rückkauf, ein Verkauf oder die Beleihung der Versicherung rechtlich möglich und dies zumutbar ist (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 562; OLG Köln, FamRZ 2004, 382 ; KG, FamRZ 2003, 1394 f; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 598 ). - KG, 04.02.2003 - 17 WF 19/03
Prozesskostenhilfe: Einsatz des Rückkaufwerts der Lebensversicherung zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2006 - 7 WF 1117/05
Lebensversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen können zu dem nach § 115 Abs. 2 1. Halbsatz ZPO einzusetzenden Vermögen zählen, soweit der Partei der Rückkauf, ein Verkauf oder die Beleihung der Versicherung rechtlich möglich und dies zumutbar ist (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 562; OLG Köln, FamRZ 2004, 382 ; KG, FamRZ 2003, 1394 f; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 598 ).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - II-5 WF 191/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Prüfung von Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsmittels als Prozesskostenhilfe oder als außergerichtliche Beratungshilfe
- Judicialis
VV RVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Anlage 1 Nr. 2200; ; RVG § 48 Abs. 4; ; RVG § 48 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 119 Abs. 1; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; GKG § 5; ; BerHG § 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Instanz; Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung gegen eine Ehescheidung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erkelenz, 19.07.2005 - 13 F 39/05
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - II-5 WF 191/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 628
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 W 33/05
Verneinung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsmittelprüfung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 WF 191/05
Diese außergerichtliche Klärung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zwischen den Instanzen unterfällt als Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 1 BerHG der Beratungs- und nicht der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss des Senats vom 9. September 2005 - II - 5 WF 185/05 - OLG Frankfurt, RVGreport 2005, 280;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO, Rdnr. 921;… Madert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2004, S. 830, Rdnr. 23). - OLG Düsseldorf, 09.09.2005 - 5 WF 185/05
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 WF 191/05
Diese außergerichtliche Klärung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zwischen den Instanzen unterfällt als Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 1 BerHG der Beratungs- und nicht der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss des Senats vom 9. September 2005 - II - 5 WF 185/05 - OLG Frankfurt, RVGreport 2005, 280;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO, Rdnr. 921;… Madert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2004, S. 830, Rdnr. 23).
- BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des …
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung mit dem gleichen Wortlaut begründet ist wie seine in FamRZ 2006, 628 f. veröffentlichte Entscheidung vom selben Tag in einer gleich gelagerten Sache, hat einen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels schon vor Abschluss der Instanz verneint und dazu ausgeführt:. - OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 5 WF 93/18
Verfahrenskostenhilfe: Keine Beiordnung eines Anwalts nach instanzbeendendem …
Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels gehört nicht zum abgeschlossenen Rechtszug, sondern stellt eine außergerichtliche Tätigkeit dar, so dass insoweit zwar Beratungshilfe, nicht aber Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann (…BGH aaO Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - II-5 WF 191/05 -, juris, Rn. 19 = FamRZ 2006, 628).
Rechtsprechung
AG Andernach, 11.01.2006 - 7 F 274/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einsetzung eines zweckgebundenen Bausparvertrages als Vermögen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 628 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 9 WF 129/10
Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens und einer Lebensversicherung zur …
Etwas anders kann gelten, wenn der Vertrag in eine bereits bestehende Baufinanzierung zwingend eingebunden ist, z.B. Bausparsofortfinanzierung (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 70 für die auf den Bausparvertrag gezahlten Raten) oder wenn der Vertrag für zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen benötigt wird (AG Andernach, FamRZ 2006, 628 ). - OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08
Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht …
Anderes kann gelten, wenn der Vertrag für zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen benötigt wird (AG Andernach FamRZ 2006, 628 ). - OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 7 W 25/23
Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren
Vor diesem Hintergrund vermag auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Amtsgerichts Andernach (Beschluss vom 11.1.2006 - 7 F 274/01 -, Rn. 1, juris) nicht zu überzeugen, nach welcher es nicht zumutbar sei, das als Rücklage für Dachreparatur, Trockenlegung und Wärmedämmung zweckgebunden angesparte Bausparguthaben zu verwerten (…so auch Zimmermann in: Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, G. Das Vermögen des Antragstellers, Rn. 139, 157). - OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 7 W 25/23
Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren
Vor diesem Hintergrund vermag auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Amtsgerichts Andernach (Beschluss vom 11.1.2006 - 7 F 274/01 -, Rn. 1, juris) nicht zu überzeugen, nach welcher es nicht zumutbar sei, das als Rücklage für Dachreparatur, Trockenlegung und Wärmedämmung zweckgebunden angesparte Bausparguthaben zu verwerten (…so auch Zimmermann in: Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, G. Das Vermögen des Antragstellers, Rn. 139, 157).